3-Achser und Motorsegler unter 500 kg Höchstabflugmasse
580,- EUR
Auch wenn ihr mit einem Bekannten fliegen - ist erst mal deren Knöchel verrenkt - schon nimmt die Krankenkasse bei Ihnen Regress. Dass es leicht teuer wird, zeigen die Schäden dieser Art - im Folgenden einige Beispiele.
Seit Mitte 2004 wurde das Luftverkehrsgesetz geändert! Danach ist jeder Luftfrachtführer/in auch der, der seine Passagiere nicht gewerblich oder nicht als Luftfahrtunternehmer befördert verpflichtet, eine Passagierhaftpflichtversicherung nachweisen zu können. Ansonsten macht er sich strafbar.
Dazu kommt: Wenn weder der Passagier noch der Luftfrachtführer (Pilot) etwas dafür kann, dass es in Deutschland zu einem Schaden des Passagiers kommt, dann haftet der Pilot dennoch ohne weitere Prüfung mit bis zu Euro ca. 125.000,00 Schadensersatz. (Vergleiche § 45 Luftverkehrsgesetz)
Also: Pilot/Pilotin oder die Versicherung muss bis 125.000 Euro immer zahlen! Aber auch über Euro 125.000,00 hinaus sind Ansprüche zu leisten, wenn der Pilot/die Pilotin keinen Entlastungsbeweis bringen kann!
Bei einer personenbezogenen Absicherungsvariante genießt der Passagierbeförderer Versicherungsschutz, wenn er persönlich aktiv ist. Dabei ist gleichgültig, ob ein eigenes oder geliehenes Luftsportgerät zum Einsatz kommt.Versichert man dagegen seine eigene Ausrüstung z.B. gurtzeug- oder schirmbezogen- so ist dann das Gurtzeug oder der Schirm versichert, unabhängig davon, wer dieses nutzt. TIPP: Bei einer Haltergemeinschaft ist es meist günstiger, wenn das Pilotengurtzeug versichert ist. Wichtig bei dieser Absicherungsvariante: Prüft, dass der Pilot der mit dem Gurtzeug fliegt, eine Halterhaftpflichtversicherung hat! Am Sichersten: die GFF-Card für 42 Euro gleich mit beantragen.
Des Weiteren empfehlen wir unseren Beförderungsvertrag vom Passagier unterschreiben zu lassen. Siehe "Downloads". Achtung für unsere österreichische Kunden: Bei Kontrollen in einigen österreichischen Gebieten, wird für Österreicher verlangt, dass bei einer personenbezogenen Haftpflichtversicherung zusätzlich auch die Gerätebezeichnung des eigenen Luftsportgerätes auf der Bestätigung steht.
Deshalb bitte neben dem Kreuz <personenbezogen> auch den Schirmnamen und Seriennummer angeben.
Kombinierte Halterhaftpflicht-/Passagierhaftpflichtversicherung
für Gleitschirme und Hängegleiter (CSL-Combined Single Limit)
Solltet ihr der Meinung sein, dass ihr sehr wenig fliegt und alles so teuer ist, (Check, Packintervalle und dann auch noch die Versicherungen) empfehlen wir unseren Kunden FLIEGFIX . Hier könnt Ihr eine aktuelle Tandemausrüstung incl. Versicherungsschutz ab einer Woche mieten. Wenn man den Tandem nur im Urlaub benützt, bestimmt eine super Idee, und Ihr seid mit neuester Ausrüstung und gültigem Versicherungsschutz sicher unterwegs. www.fliegfix.de
Passagier Unfallschutz Seit dem 01.08.2006 ist die Passagierunfallversicherung keine Pflichtversicherung in Österreich mehr! Passagierfliegen wird wieder erschwinglich!!!
Versicherbar ist der Passagierplatz. Unser Versicherungsschutz gilt weltweit!
Bei Schulungsbetrieb ist diese Versicherungsform auch vorgeschrieben.
Absicherungsvariante: personen-, geräte- oder gurtzeugbezogen