Halterhaftpflichtversicherung 

    ein Muss für jede Pilotin, jeden Piloten. Sie dient dem eigenen persönlichen Schutz vor Forderungen Dritter.

    Den beim Starten, Fliegen und Landen kann einiges passieren.

    Deckungssummen für Personen- und Sachschäden  ohne Selbstbeteiligung

    für Gleitschirm-, und Hängegleitersport
    bei Teilnahme an Luftfahrtveranstaltungen in Deutschland:
    Deckungssumme für reine Vermögensschäden:
    für Flüge in Österreich gelten behördlich angeordnete Fluguntersuchungskosten :

    1.500.000,– EUR
    3.000.000,– EUR
    12.500,– EUR
    15.000.- EUR

    Absicherungsvarianten: personen-, gurtzeug-, schirm- oder gerätebezogen
    Versicherte Aktivitäten: Flüge als Schüler, Lizenzler (privat und gewerblich)
    und im Wettbewerb

     

    Jahresbeitrag  inkl. Versicherungssteuer

    Gleitschirm-, Hängegleiterflugsport
     

    45,- EUR
     

    Segelflugzeuge, Ul-Segler, motorisierte Ul, Trikes
     

    100,-EUR
     

    3-Achser und Motorsegler unter 500 kg Höchstabflugmasse    
     

     180,-EUR
     

     

    zusätzlich versicherbar ohne Altersbegrenzung, die Krankenversicherung für Auslandsreisen bis 62 Tage
    Jahresbeitrag  der generell  (auch unter dem Jahr) fällig wird                                                           

      18.-EUR

     

    Beispiele aus unseren Schadenakten:

    Sportsfreund mit Helmkamera umgeflogen - Kamera defekt, Wirbelverletzungen

    Zuschauer in der Menge umgeflogen - Wirbelverletzungen

    im Landeanflug in Gleitschirm geflogen - Gleitschirm zerrissen

    Außenlandung auf Auto – Beschädigung eines Neuwagens

    verschätzter Landeanflug, Leitungsberührung - Telefonleitung zerrissen

    Zusammenfliegen in großer Höhe - zerrissener Schirm, Wirbelverletzung


    Neben Kostenersatz für die beschädigten Gegenstände werden vermehrt Regressforderungen der Kranken- und Rentenversicherungen und auch Ansprüche der Geschädigten auf Erstattung von Verdienstausfall und Schmerzensgeld gestellt.

    Auch bei der Halterhaftpflicht bieten wir verschiedene Absicherungsvarianten an:
    Personenbezogen:

    Bei einer personenbezogenen Absicherungsvariante genießt der Karteninhaber immer Versicherungsschutz, wenn er persönlich aktiv ist. Dabei ist gleichgültig, ob ein eigenes oder geliehenes Luftsportgerät zum Einsatz kommt.
    Gurtzeugbezogen oder Schirmbezogen:
    Versichert ihr eure eigene Ausrüstung z.B. gurtzeug- oder schirmbezogen - so ist das Gerät immer versichert unabhängig davon, wer das Gerät nutzt.         
    Achtung für unsere österreichische Kunden: Bei Kontrollen in einigen österreichischen Gebieten, wird für Österreicher verlangt, dass bei einer personenbezogenen Haftpflichtversicherung zusätzlich auch die Gerätebezeichnung  des eigenen Luftsportgerätes auf der Bestätigung steht.
    Deshalb bitte neben dem Kreuz   <personenbezogen>  auch den Schirmnamen und Seriennummer angeben !

                                                                                              

    In Österreich versichern wir die Motorschirme / Motordrachen  NUR wie folgt:  Bekanntgabe des österreichischen Kennzeichens. Darüber hinaus besteht bei Privatpersonen Versicherungsschutz für alle nicht motorisierten Luftsportgeräte.

                                                                                     
    TIPP: Bei der Anmeldung eines Ultraleichtrisikos  auf eine private Person ist automatisch die personenbezogene Halterhaftpflicht als Gleitschirm-, Hängegleiter- oder Fallschirmsprungsportler ohne Zusatzkosten mitversichert! In Österreich sind Besonderheiten zu berücksichtigen