Halterhaftpflichtversicherung
ein Muss für jede Pilotin, jeden Piloten. Sie dient dem eigenen persönlichen Schutz vor Forderungen Dritter.
Den beim Starten, Fliegen und Landen kann einiges passieren.
Deckungssummen für Personen- und Sachschäden ohne Selbstbeteiligung |
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für Gleitschirm-, und Hängegleitersport |
1.500.000,– EUR |
Absicherungsvarianten: personen-, gurtzeug-, schirm- oder gerätebezogen |
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Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer |
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Gleitschirm-, Hängegleiterflugsport |
45,- EUR |
Segelflugzeuge, Ul-Segler, motorisierte Ul, Trikes |
100,-EUR |
3-Achser und Motorsegler unter 500 kg Höchstabflugmasse |
180,-EUR |
zusätzlich versicherbar ohne Altersbegrenzung, die Krankenversicherung für Auslandsreisen bis 62 Tage 18.-EUR |
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Beispiele aus unseren Schadenakten:
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Sportsfreund mit Helmkamera umgeflogen - Kamera defekt, Wirbelverletzungen |
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Zuschauer in der Menge umgeflogen - Wirbelverletzungen |
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im Landeanflug in Gleitschirm geflogen - Gleitschirm zerrissen |
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Außenlandung auf Auto – Beschädigung eines Neuwagens |
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verschätzter Landeanflug, Leitungsberührung - Telefonleitung zerrissen |
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Zusammenfliegen in großer Höhe - zerrissener Schirm, Wirbelverletzung |
Neben Kostenersatz für die beschädigten Gegenstände werden vermehrt Regressforderungen der Kranken- und Rentenversicherungen und auch Ansprüche der Geschädigten auf Erstattung von Verdienstausfall und Schmerzensgeld gestellt.
Auch bei der Halterhaftpflicht bieten wir verschiedene Absicherungsvarianten an:
Personenbezogen:
Bei einer personenbezogenen Absicherungsvariante genießt der Karteninhaber immer Versicherungsschutz, wenn er persönlich aktiv ist. Dabei ist gleichgültig, ob ein eigenes oder geliehenes Luftsportgerät zum Einsatz kommt.
Gurtzeugbezogen oder Schirmbezogen:
Versichert ihr eure eigene Ausrüstung z.B. gurtzeug- oder schirmbezogen - so ist das Gerät immer versichert unabhängig davon, wer das Gerät nutzt.
Achtung für unsere österreichische Kunden: Bei Kontrollen in einigen österreichischen Gebieten, wird für Österreicher verlangt, dass bei einer personenbezogenen Haftpflichtversicherung zusätzlich auch die Gerätebezeichnung des eigenen Luftsportgerätes auf der Bestätigung steht.
Deshalb bitte neben dem Kreuz <personenbezogen> auch den Schirmnamen und Seriennummer angeben !
In Österreich versichern wir die Motorschirme / Motordrachen NUR wie folgt: Bekanntgabe des österreichischen Kennzeichens. Darüber hinaus besteht bei Privatpersonen Versicherungsschutz für alle nicht motorisierten Luftsportgeräte.
TIPP: Bei der Anmeldung eines Ultraleichtrisikos auf eine private Person ist automatisch die personenbezogene Halterhaftpflicht als Gleitschirm-, Hängegleiter- oder Fallschirmsprungsportler ohne Zusatzkosten mitversichert! In Österreich sind Besonderheiten zu berücksichtigen